Förder-
möglichkeiten
für österreichische Unternehmen zum Eintritt in die internationale Messewelt
Hinweis: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes. (Siehe Verlinkungen) Für Angaben keine Gewähr.
Förderungen in Ihrem Bundesland
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Oberösterreich
Export-Internationalisierungsprogramm des Landes Öberösterreich
Die Unterstützung für KMU, die sich auf internationalen Messen präsentieren wollen.
Das Land Oberösterreich fördert Ihr Unternehmen auf dem Weg ins Ausland.
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Wer kann gefördert werden?
FörderungswerberInnen können kleine oder mittlere Unternehmen (lt. KMU Definition der EU) sein, die den Firmensitz in Oberösterreich haben und ein aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich (ausschließlich Sparte Industrie, Sparte Gewerbe und Handwerk, Sparte Information und Consulting, Sparte Handel sowie Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft) oder der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind. -
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Kosten für die Teilnahme an Messen/Veranstaltungen für den internationalen Zielmarkt, Kosten für Kommunikationsmaßnahmen (Marketing- und Public-Relationsmaßnahmen) für den internationalen Zielmarkt (max. 6 Monate) und Beratungskosten für den internationalen Zielmarkt. -
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt. -
Abwicklung / Antragsstellung
Der Förderantrag ist samt den dazu erforderlichen Unterlagen vor Beginn des Projektes mittels eines entsprechenden Formulars bei der Förderungsstelle einzubringen. -
Bis wann wird die Förderung gewährt?
Bis 31.12.2022.
Alle Details zum Förderprogramm finden Sie hier.
© Amt der Oö. Landesregierung, Stand: 18.05.2022.
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Kärnten
Internationalisierungsförderung des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Für alle KMU, die internationale Geschäftsbeziehungen anstreben.
Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds möchte Unternehmen bei ihrer Internationalisierung unter die Arme greifen und fördert explizit Messeteilnahmen im Ausland.-
Wer kann gefördert werden?
KMU aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, produktionsnahe Dienstleistungen oder Handel. -
Was wird konkret gefördert?
50 % Teilnahme an internationalen Messen im Ausland, Zuschuss für exportorientierte Publikationen, Erstellung fremd- und mehrsprachiger Websites, und 100 % für Internationalisierungsberatungen (bei erstmaliger Orientierung am ausländischen Markt). -
Wie wie ist der Förderungsablauf?
Kontaktaufnahme, Beratung, Einreichung, Projektdurchführung, Prüfung und Entscheidung und final Auszahlung. -
In welchem Zeitraum kann eingereicht werden?
Laufende Einreichung bis 31. Dez. 2023
Alle Details zum Förderprogramm finden Sie hier.
© KWF – Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, Stand: 18.05.2022.
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Steiermark
Welt!Markt: Die steirische Exportförderung
So stehen Sie mit Ihrem Messe-Auftritt weltweit im Rampenlicht.
Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft) fördert Ihren internationalen Messeauftritt.
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Wer kann gefördert werden?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, industriell-gewerbliche Produktionsbetriebe, unternehmensbezogene DienstleisterInnen, Handelsbetriebe mit steirischen Produkten im Portfolio, Architekturbüros und IngenieurskonsulentInnen -
Wer kann nicht gefördert werden?
Großunternehmen -
Wie viel wird gefördert?
Max. 60 % der anrechenbaren Projektkosten (max. 50 % Basisförderung und 10 % Bonus für Projekte in aktuellen Fokusregionen der ICS Internationalisierungscenter Steiermark GmbH)für Europa: max. 8.000 Euro anrechenbare Projektkosten
für Fernmärkte: max. 16.000 Euro anrechenbare Projektkosten
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Wichtige Hinweise:
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrags anfallen. Die Förderungsaktion kann zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden. -
Bis wann ist die Förderung geplant?
Die Laufzeit dieser Förderungsaktion erstreckt sich – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision – bis 31.12.2023
Alle Details zum Förderprogramm finden Sie hier.
© Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH SFG, Stand: 18.05.2022.
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Tirol
Internationalisierungsunterstützung des Landes Tirol
Die Förderung für den Aufbau Ihrer internationalen Geschäftsbeziehungen mit Messen.
Das Land Tirol fördert Ihr Unternehmen bei der internationalen Ausrichtung.
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Wer kann gefördert werden?
Förderungsnehmer können kleine Unternehmen (weltweit) und/oder mittelgroße Unternehmen (nur außerhalb des EU/EWR-Raumes und der Schweiz) mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein, die Waren exportieren und/oder außerhalb Österreichs Dienstleistungen erbringen. -
Was sind die Förderungsschwerpunkte?
Beratungen in Zusammenhang mit der Erstellung eines Internationalisierungskonzeptes und eines darauf aufbauenden Maßnahmenplanes, Teilnahme an internationalen Fachmessen und -ausstellungen außerhalb Österreichs, Erstellung von Publikationen, welche der Internationalisierung dienen, Marketingmaßnahmen. -
Welche Kosten kann man fördern lassen?
Honorarkosten für Beratungen, Standkosten und -gebühren, Kosten der Internationalisierung dienender Publikationen, Versandkosten, Mailings, Insertionen in Zeitschriften, externe Kosten für Zertifizierung/Normierung/Qualitätssicherungsverfahren, die im jeweiligen Zielland anfallen. -
In welchem Ausmaß kann die Förderung gewährt werden?
Die Förderung wird als Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 3.000,-- betragen; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 50.000,-- pro Unternehmen und Jahr begrenzt. -
Bis wann ist die Förderung geplant?
Bis voraussichtlich 30.06.2023.
Alle Details zum Förderprogramm finden Sie hier.
© Land Tirol/Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz, Stand: Juni, 2021.
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Wien
Internationalisierung Messe
Die Unterstützung für Ihren internationalen Messe-Auftritt.
Die Wirtschaftsagentur Wien fördert Wiener Unternehmen bei Ihrem Weg aufs internationale Messeparkett.
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Wer kann gefördert werden?
Kleine, mittlere und große Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind, Gründer und Gründerinnen. -
Was wird konkret gefördert?
Kosten die mit einem Messeauftritt einhergehen: externe Dienstleistungen (z. B. Miete Messestand, Transportkosten), Reisekosten. -
In welchem Umfang wird gefördert?
Die Förderquote beträgt 50 %, max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Unternehmen im Jahr, Mindestprojektgröße: 2.000 Euro, max. Projektdauer: 3 Jahre -
Welche Förderkriterien sind maßgeblich?
Der Messeauftritt muss nachvollziehbar dazu beitragen, den internationalen Marktauftritt zu unterstützen. -
Wie kann man den Förderantrag einreichen?
Laufend online mit dem Online-Förderantrag. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen. -
Wie lange ist die maximale Projektdauer?
Sie beträgt 3 Jahre. - Wie ist der Einreichzeitraum?
01.01.2018 bis 31.12.2022
Alle Details zum Förderprogramm finden Sie hier.
© Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien., Stand: 18.05.2022.
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Niederösterreich
Exportförderung für internationale Messeauftritte ab Oktober 2021
Die Unterstützung für die erste ausländische Messepräsentation von KMU aus Niederösterreich mit einem Gesamtvolumen von € 500.000,-.
Das Land Niederösterreich fördert Ihren Messestand im Ausland.-
Wer kann gefördert werden?
KMU aus Niederösterreich. -
Wie hoch ist die Förderung?
Einreichen können die Betriebe Kosten bis maximal 10.000 Euro. Der Zuschuss des Landes beträgt 30 Prozent der förderbaren Kosten. -
Ab wann wird die Förderung gewährt?
Ab Oktober 2021.
Weitere Informationen finden Sie hier.
© ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, Stand: Juni, 2021.
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Internationalisierungsscheck
50% Kofinanzierung Ihrer Markteintrittskosten
Sie wollen neue, internationale Märkte erobern? - Die Wirtschaftskammer Österreich, AUSSENWIRTSCHAFT unterstützt Sie mit einer Kofinanzierung von 50% Ihrer Markteintrittskosten.
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Wer kann eine Förderung beantragen? Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen.
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Was kann gefördert werden? Externe Kosten für Marketing, Beratung, Reisen, Veranstaltungen, Inkubatorbüro.
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Wieviel kann die Förderung betragen? 50% der förderbaren Nettokosten. Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 10.000 Fernmarkt / 5.000 Europa (plus EUR 2.000 / 1.000 Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen)
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Welcher Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2023.
- Kombinierbar? Parallele Beantragung eines Digital-Marketing Schecks ist möglich.
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Welche Voraussetzungen? Die substanzielle Wertschöpfung muss in Österreich sein, außerdem muss das Kriterium „new-to-market“ erfüllt sein.
Alle Details zum Internationalisierungsscheck finden Sie hier.
© Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort | WKO - AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, Stand: 18.05.2022.